AGB für Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlung und Recruiting-Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen NEW-EE UG (haftungsbeschränkt) und Unternehmen, die Vermittlungs- und Recruiting-Dienstleistungen nutzen.
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NEW-EE.
§ 2 Leistungen
NEW-EE erbringt folgende Recruiting-Dienstleistungen:
- Direktvermittlung: Vermittlung von Kandidaten für unbefristete Festanstellungen
- Executive Search: Diskrete Besetzung von Führungs- und Schlüsselpositionen
- Vorqualifikation: Überprüfung und Vorbereitung von Kandidaten vor Interviews
- Kandidaten-Matching: Abgleich von Anforderungen mit verfügbaren Profilen
- Onboarding-Begleitung: Unterstützung beim Arbeitsantritt vermittelter Kandidaten
NEW-EE garantiert nicht die erfolgreiche Vermittlung. Anforderungen und Kandidaten-Markt beeinflussen die Vermittlungschancen.
§ 3 Vergütung und Provisionierung
Provisionsmodell: Die Vergütung für Vermittlung beträgt 20-25% des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten, abhängig von Anforderungsprofil und Branche.
Fälligkeit: Die Rechnung wird nach erfolgreichem Arbeitsantritt des Kandidaten gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
Grundlage für Berechnung: Grundlage ist das im Arbeitsvertrag festgesetzte Bruttojahresgehalt. Zulagen, Boni und Provisionen zählen nicht dazu.
Zahlungsausfälle: Sollte der Kandidat die vereinbarte Position nicht antreten, berechnet NEW-EE eine Bearbeitungsgebühr von 500 EUR (Aufwandsentschädigung).
§ 4 Ersatzgarantie
Garantiezeitraum: Sollte der vermittelte Kandidat innerhalb der ersten 90 Kalendertage (Probezeit) das Arbeitsverhältnis aus eigenem Antrieb beenden oder durch Sie aus verhaltensbedingt oder personenbedingt beendet werden, verpflichten wir uns kostenfrei zu einem Ersatz-Recruiting.
Leistung im Garantiefall: Wir präsentieren Ihnen kostenfrei eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten (1x Nachbesetzung). Eine zweite Nachbesetzung ist kostenpflichtig.
Ausnahmefälle: Die Garantie gilt nicht bei:
- Betriebsbedingter Kündigung durch Sie
- Krankheit oder längerer Abwesenheit des Kandidaten
- Falschen Angaben des Unternehmens (Aufgaben, Gehalt, Konditionen)
- Änderung der Stellenausschreibung während der Besetzung
§ 5 Zahlungsmodalitäten
Rechnungslegung: Nach Arbeitsantritt des Kandidaten wird eine Rechnung erteilt. Diese enthält Kandidatenname, Position, Bruttojahresgehalt und Provisionsberechnung.
Zahlungsziel: 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum, Zahlung auf angegebenes Bankkonto von NEW-EE.
Verzugszinsen: Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (seit 01.01.2022: 5,5% p.a. + Basis-Zinssatz für Geschäfte zwischen Unternehmen).
§ 6 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Kandidaten-Daten: Alle Daten über vermittelte Kandidaten bleiben vertraulich und dürfen nur für den Zweck der Stellenbesetzung verwendet werden.
Unternehmen-Daten: Informationen über Ihr Unternehmen (Struktur, Gehälter, Strategien) werden nicht an Dritte weitergegeben.
Stillschweigen: Sie verpflichten sich, die Namen vermittelter Kandidaten (vor Arbeitsantritt) nicht weiterzugeben und nicht an konkurrierende Personalvermittler weiterzuleiten.
§ 7 Self-Sourcing-Klausel
Provisionsanspruch bei Eigenbewerbung: Sollte der von NEW-EE vermittelte Kandidat bereits in den letzten 6 Monaten vor unserer Vermittlung bei Ihnen eine Eigenbewerbung eingereicht haben oder durch Sie bekannt sein, entfällt der Provisionsanspruch.
Dokumentation: Bitte dokumentieren Sie Eigenbewerbungen und teilen diese NEW-EE mit. Dies verhindert Streitigkeiten über Provisionsansprüche.
Beweis: Zur Geltendmachung müssen Sie die Eigenbewerbung oder den Vorstellungsprozess dokumentieren und uns vorlegen.
§ 8 Kündigungsrecht und Beendigung
Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können Vermittlungsverträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Fristlose Kündigung: Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z.B. bei wiederholten Verstößen gegen diese AGB.
Bezahlung nach Kündigung: Provisionen für vor Kündigungsdatum vermittelte Kandidaten werden noch bezahlt, sofern diese während des Kündigungszeitraums arbeitsantritt.
§ 9 Haftung
Haftungsbeschränkung: NEW-EE haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für gewöhnliche Fahrlässigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Haftungsausschluss für:
- Ausfallzeiten wegen Urlaub, Krankheit oder Kündigung des Kandidaten nach Arbeitsantritt
- Leistung oder Verhalten des vermittelten Kandidaten im Arbeitsvertrag
- Falsche Angaben des Kandidaten bei der Bewerbung
- Indirekte Schäden (entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung)
Diese Beschränkungen gelten nicht bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 10 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Diese AGB unterliegen deutschem Recht.
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kommunikation: Alle Mitteilungen erfolgen per E-Mail (info@new-ee.com) oder schriftlich per Post an unsere Geschäftsadresse.
Gesamter Vertrag: Diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen.